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Bund rechnet mit 900 Millionen Mehrkosten durch neue EU-Grenzgänger-Regelung

EU Grenzgaenger unter 1MB - Bund rechnet mit 900 Millionen Mehrkosten durch neue EU-Grenzgänger-Regelung

Die neue EU-Grenzgänger-Regelung könnte uns jährlich Hunderte Millionen Franken zusätzliche Kosten verursachen. Nach langem Ringen hat die EU eine Sozialreform beschlossen: Künftig trägt nicht mehr das Wohnland, sondern das Beschäftigungsland die vollen Arbeitslosenkosten für Grenzgänger.Für Roberto Laezza, CEO der Planova Human Capital AG, zeigt die Reform einmal mehr, wie stark politische Entscheidungen in Brüssel direkte Auswirkungen auf den Schweizer Arbeitsmarkt haben können. Rund 410.000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger pendeln für ihren Job in die Schweiz. Wir analysieren in diesem Artikel, wie sich die EU Reform Grenzgänger konkret auf unser Land auswirkt, welche finanziellen Belastungen der Bund erwartet und warum die SVP bereits politischen Widerstand ankündigt.

EU beschliesst Reform: Arbeitslosengeld für Grenzgänger neu geregelt

Mehrheitsentscheid der EU-Mitgliedstaaten

Brüssel hat nach einem jahrzehntelangen Ringen eine Einigung erzielt. Vertreter des EU-Parlaments, der EU-Kommission und des EU-Rats beschlossen diese Woche eine grundlegende Reform der Arbeitslosenversicherung für EU-Grenzgänger. Die EU-Botschafter stimmten der Regelung mit grosser Mehrheit zu. Dieser Vorentscheid gilt als entscheidender Durchbruch, nachdem bereits zwei frühere Anläufe am Veto einzelner Länder gescheitert waren.

Das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Das EU-Parlament und der Rat müssen der Einigung noch formell zustimmen. Laut Beobachtern stehen die Chancen diesmal deutlich besser als bei früheren Versuchen. Der definitive Beschluss des Parlaments wird noch vor den Sommerferien erwartet. Vonnöten ist das Ja von mindestens 15 Mitgliedsstaaten. Die formelle Verabschiedung der Reform dürfte bis Ende 2026 erfolgen.

Vom Wohnsitzprinzip zum Beschäftigungsprinzip

Die Reform markiert einen fundamentalen Systemwechsel. Bisher galt für arbeitslose Grenzgängerinnen und Grenzgänger das Wohnlandprinzip: Wer in der Schweiz arbeitete und im Ausland wohnte, bezog im Fall von Arbeitslosigkeit Leistungen im Wohnstaat. Die Schweiz beteiligte sich teilweise daran, indem sie dem Wohnland Beiträge für drei bis fünf Monate bezahlte. Danach trug das Wohnland die Hauptlast.

Künftig greift das Arbeitslandprinzip, auch „Lex Locis Laboris“ genannt. Jener Staat soll vollständig für die Versicherungsleistung aufkommen, in dem die Arbeitslosen zuletzt angestellt waren. Voraussetzung ist eine Mindestbeschäftigungsdauer von 22 Wochen im Arbeitsland. Für grenzgänger schweiz eu ergeben sich daraus zwei Varianten: Suchen sie weiterhin in der Schweiz nach Arbeit, fallen sie ins hiesige System und können bis zu zwei Jahre Leistungen beziehen. Kehren sie hingegen in ihr Heimatland zurück, erhalten sie maximal sechs Monate lang Arbeitslosengeld von der Schweizer Arbeitslosenversicherung.

Die Verordnung Nr. 883/2004 der Europäischen Union, in der diese Änderungen geregelt werden, ist bereits Teil des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU[34]. Eine Übernahme könnte erst „nach Abschluss des üblichen innerstaatlichen Genehmigungsverfahrens“ und „mit ausdrücklicher Zustimmung der Schweiz“ erfolgen[34].

Inkrafttreten voraussichtlich 2028

Die neuen Bestimmungen treten voraussichtlich 2028 in Kraft. Geplant ist nach der definitiven Verabschiedung eine Übergangsphase von fünf Jahren. Die Schweiz erhält zwei Jahre Zeit für die innerstaatliche Umsetzung. Sobald die neue Regelung definitiv verabschiedet ist, steht die Frage im Raum, ob die Schweiz sie ebenfalls übernehmen muss.

Dass die EU dies verlangen wird, steht so gut wie fest. Die Reform fällt in die Domäne des Abkommens über den freien Personenverkehr mit der EU. Die EU könnte deshalb im „Gemischten Ausschuss Schweiz-EU“ verlangen, dass die Schweiz die Regeln übernimmt[32]. Allerdings gibt es keine dynamische Rechtsübernahme: Die Schweiz wäre nicht verpflichtet, die Regeln zu übernehmen[32]. Politischer Druck aus Brüssel gilt jedoch als wahrscheinlich.

Bund rechnet mit 600 bis 900 Millionen Mehrkosten jährlich

Heutige Kosten: 300 Millionen Franken Rückerstattung

Das Staatssekretariat für Wirtschaft rechnet mit Mehrkosten zwischen 600 und 900 Millionen Franken pro Jahr. Diese Summe übersteigt die bisherigen Ausgaben bei Weitem. Im Jahr 2025 zahlten wir insgesamt 283 Millionen Franken an Frankreich, Deutschland, Österreich und Italien. Die Rückerstattungen an die Nachbarländer belaufen sich auf rund 300 Millionen Franken jährlich[72].

Im Gegensatz dazu zahlen Grenzgängerinnen und Grenzgänger gemäss Berechnungen des SECO circa 600 Millionen Franken pro Jahr in die Arbeitslosenversicherung ein[72]. Nach Abzug der Rückerstattungen von 300 Millionen verbleiben jährlich rund 300 Millionen Franken Einzahlungen in unserem System. Die Bilanz fällt aktuell positiv aus.

Nach Übernahme der EU-Reform ändert sich die Rechnung grundlegend. Grenzgängerinnen und Grenzgänger würden weiterhin 600 Millionen Franken in die Versicherung einbezahlen. Die Ausgaben könnten jedoch von den heutigen 300 auf 900 Millionen bis 1,2 Milliarden Franken steigen. Bisher erstatteten wir dem Wohnsitzstaat im Rahmen der Rückerstattungspflicht je nach Dauer der Anstellung drei respektive fünf Monate der ausbezahlten Arbeitslosenentschädigung zurück.

SECO-Schätzung mit grosser Unsicherheit behaftet

Das SECO betont ausdrücklich, die Schätzung der Mehrkosten sei mit grosser Unsicherheit behaftet. Der Grund liegt auf der Hand: Wir verfügen nur über wenige Erfahrungswerte mit arbeitslosen Grenzgängern[42]. Da die Schweiz bis jetzt eben nicht zuständig ist für arbeitslose Grenzgänger, wissen wir auch nicht viel über diese.

Offene Fragen gibt es insbesondere bei den beruflichen Qualifikationen, den Familienverhältnissen oder der Motivation bei der Suche nach einer neuen Stelle. Das SECO geht in seiner Schätzung davon aus, dass die Durchschnittswerte der ansässigen Arbeitslosen auch auf die Grenzgänger zutreffen. Eine konkrete Schätzung könne erst nach der finalen Fassung der Revision der EU-Verordnung erfolgen.

Wären wir zuständig für die Auszahlung der Arbeitslosengelder, übernähmen wir sämtliche Kosten und würden uns am in der Schweiz geltenden Entschädigungssatz orientieren. Im Regelfall bezahlt die Arbeitslosenversicherung Bezugsberechtigten Taggelder von 260 Tagen, 400 Tagen oder 520 Tagen, je nach Bezugsberechtigung. Wir müssten dementsprechend für viele Personen viel länger bezahlen als heute.

Zusätzliche Personalkosten in RAV-Zentren

Darüber hinaus entstehen administrative Herausforderungen bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren. Würden wir für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger zuständig, müssten die versicherten Personen unter anderem ihre persönlichen Arbeitsbemühungen dem Schweizer RAV vorlegen. Die sich daraus ergebenden juristischen Fragen sind Teil der aktuellen Abklärungen.

Ein Arbeitsamt könnte zwar Forderungen an die Erwerbslosen im Ausland stellen, hätte aber keine Möglichkeit, diese im Ausland durchzusetzen. Die Kontrolle über Bewerbungsaktivitäten und die Durchsetzung von Sanktionen bei Pflichtverletzungen gestalten sich problematisch, wenn die Arbeitslosen im Ausland wohnen.

410.000 Grenzgänger betroffen

Zurzeit pendeln 410.000 Personen in die Schweiz. Die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger steigt seit Jahren. Mehr als die Hälfte aller Grenzgängerinnen und Grenzgänger hat ihren Wohnsitz in Frankreich mit rund 57 Prozent. Ebenfalls grosse Anteile wohnen in Italien mit 23 Prozent und in Deutschland mit rund 16 Prozent. Tatsächlich stellte das Bundesamt für Statistik einen deutlichen Anstieg in den vergangenen fünf Jahren fest. Mehr unter: https://www.nzz.ch/schweiz/neue-eu-regeln-fuer-grenzgaenger-der-bund-rechnet-mit-mehrkosten-von-600-bis-900-millionen-franken-ld.10005778

Wie die neue EU-Grenzgänger-Regelung die Schweiz konkret trifft

Zuständigkeit wechselt zur Schweiz

Derzeit funktioniert das System nach dem Wohnsitzprinzip. Deutsche Grenzgängerinnen und Grenzgänger stellen ihren Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit in Deutschland. Die Schweiz bestätigt zwar die Versicherungszeiten, doch die Leistungspflicht liegt beim Wohnstaat. Für französische Grenzgänger gilt dasselbe Prinzip: Sie beziehen Leistungen in Frankreich, während wir lediglich Kompensationsgelder überweisen.

Die Reform dreht dieses System um. Mit der neuen EU-Grenzgänger-Regelung wechselt die Zuständigkeit vollständig zur Schweiz, sofern die Person mindestens 22 Wochen hier versichert war. Grenzgänger schweiz eu fallen dann ins hiesige System und werden von den regionalen Arbeitsvermittlungszentren betreut. Die Schweiz muss fortan für ihre Arbeitslosenentschädigung aufkommen.

Ein französischer Grenzgänger, der in der Schweiz arbeitslos wird und weiterhin hier Arbeit sucht, fällt ins hiesige System. Kehrt die Person hingegen nach Frankreich zurück und sucht dort nach einer Arbeitsstelle, greift das französische System. Dann hat die Person Anspruch auf Arbeitslosengeld für bis zu sechs Monate.

Längere Bezugsdauer nach Schweizer Recht

Die Unterschiede zwischen den nationalen Systemen erweisen sich als erheblich. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich in Deutschland nach dem letzten Arbeitsentgelt im Wohnland. Die Bundesagentur für Arbeit berechnet das Arbeitslosengeld auf Basis des letzten Schweizer Bruttogehalts, das in Euro umgerechnet wird. Bezugsdauer und Höhe richten sich ausschliesslich nach deutschem Recht.

Im Regelfall bezahlt unsere Arbeitslosenversicherung Taggelder von 260 Tagen, 400 Tagen oder 520 Tagen, je nach Bezugsberechtigung. Deutsche Grenzgänger erhalten hingegen Arbeitslosengeld in Höhe von 60 Prozent des Nettogehaltes eines sozialversicherungspflichtigen Lohnes. Die Bezugsdauer fällt in Deutschland deutlich kürzer aus als in unserem System.

Wären wir zuständig für die Auszahlung der Arbeitslosengelder, übernähmen wir sämtliche Kosten und würden uns am in der Schweiz geltenden Entschädigungssatz orientieren. Grenzgänger eu efta müssten dementsprechend für viele Personen viel länger bezahlen als unter dem bisherigen System.

Administrative Herausforderungen bei Kontrolle im Ausland

Die operativen Schwierigkeiten gehen weit über die finanziellen Aspekte hinaus. Würden wir für die EU-Grenzgänger zuständig, müssten die versicherten Personen ihre persönlichen Arbeitsbemühungen dem Schweizer RAV vorlegen. Ein Arbeitsamt könnte zwar Forderungen an die Erwerbslosen im Ausland stellen, hätte aber keine Möglichkeit, diese im Ausland durchzusetzen.

Die Kontrolle über Bewerbungsaktivitäten gestaltet sich problematisch, wenn die Arbeitslosen im Ausland wohnen. Ebenso schwierig wird die Durchsetzung von Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Jean-François Besson formuliert offene Fragen: Was geschieht, wenn ein Grenzgänger krank wird? Oder wenn sein Anspruch auf Arbeitslosengeld ausläuft? Wird er beim RAV die gleiche Unterstützung erhalten wie einheimische Arbeitslose?

Die Wohnsitzländer der Grenzgänger konzentrieren sich ausschliesslich auf den finanziellen Aspekt und nicht auf die Wiedereingliederung der Arbeitslosen. Diese Feststellung verdeutlicht die Komplexität der eu reform grenzgänger.

SVP kündigt Widerstand an – Politische Eskalation droht

Fraktionsmotion gegen einseitige EU-Regeländerung

Die SVP reagiert empört auf die Reform aus Brüssel. Fraktionschef Thomas Aeschi kündigte an, die Partei werde eine Fraktionsmotion beschliessen. Darin fordert sie den Bundesrat auf, die einseitige Regeländerung der EU im gemischten Ausschuss zur Personenfreizügigkeit abzulehnen. Die Partei spricht in einer Mitteilung von einer „EU-Frechheit“.

Nationalrat Aeschi weist darauf hin, dass sich die Schweiz im gemischten Ausschuss erfolgreich gegen die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie gewehrt habe. Die SVP-Fraktion verlangt vom Bundesrat eine klare Absage an die EU. Fraktionspräsident Thomas Aeschi betont: „Dieser Fall zeigt exemplarisch, dass die Schweiz sich nicht an die EU binden darf“. Er fügt hinzu, dass die anderen Parteien sogar wollten, dass wir die ganzen EU-Regulierungen automatisch übernehmen würden.

Aeschi lässt das Argument nicht gelten, wonach die Grenzgänger ja auch in die Schweizer Arbeitslosenkasse einzahlen. Er erklärt: „Die EU darf dankbar sein, dass so viele Grenzgänger bei Schweizer Firmen arbeiten dürfen. Und die Grenzgänger zahlen niemals jene Summe in die Schweizer Arbeitslosenkasse ein, die sie daraus beziehen“.

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Referendum wahrscheinlich

Bundesrat und Verwaltung bleiben zurückhaltend, während die SVP ein mögliches Referendum in Aussicht stellt. Ende Juni wies die Partei ihre kantonalen Fraktionen an, Initiativen zu lancieren, die verlangen, dass die Schweiz keine Arbeitslosengelder an Grenzgänger ausrichten wird. Sehr wahrscheinlich werden sich die Lega dei Ticinesi und die Genfer Partei Mouvement citoyens genevois dem Aufbegehren anschliessen.

Zeitliche Kollision mit 10-Millionen-Initiative

Stemmt sich die Schweiz gegen die Reform, könnte sich das bilaterale Verhältnis eintrüben. Das Verhältnis steht angesichts der Abstimmung über die 10-Millionen-Schweiz-Initiative und der Debatte um die neuen EU-Verträge ohnehin in einem Schwebezustand. Bei den anderen Parteien wird die neue Direktive als bedeutender Stolperstein in den ohnehin schon komplizierten Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU eingeschätzt.

Der freisinnige Abgeordnete Laurent Wehrli sagte gegenüber der Tribune de Genève: „Es gibt denen, welche die Verhandlungen mit Brüssel torpedieren wollen, Munition“. Gerhard Pfister, der Präsident der Christlich-demokratischen Volkspartei, erklärte: „Die Europäische Union hätte es nicht besser machen können, um die Chancen für ein Rahmenabkommen zu ruinieren“.

Dynamische Rechtsübernahme als Knackpunkt

Der Widerstand gegen die EU-Reform fällt in eine heikle Phase. Zurzeit behandelt das Parlament das Vertragspaket mit der EU, die sogenannten Bilateralen III. Das Vertragspaket sieht auch für die Personenfreizügigkeit eine dynamische Rechtsübernahme vor. Unter den Bedingungen des Vertragspakets müssten wir die EU-Reform wohl übernehmen oder Sanktionen in Kauf nehmen.

Die SVP betont: „Mit dem institutionellen Rahmenabkommen wäre die Schweiz gezwungen, diese Änderung automatisch zu übernehmen“. Fraktionspräsident Aeschi warnt: „Die Schweizerinnen und Schweizer werden nichts mehr zu sagen haben und dafür auch noch Milliarden nach Brüssel zahlen müssen. Nicht mit uns!“.

Bilaterale III: Schweiz zwischen Übernahme und Sanktionen

Vertragspaket sieht automatische Anpassung vor

Das dritte bilaterale Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU enthält institutionelle Bestimmungen zur dynamischen Rechtsübernahme. Diese Pflicht beschränkt sich auf sechs bilaterale Abkommen, darunter vier bestehende Binnenmarktabkommen wie die Personenfreizügigkeit. Im Rahmen der Bilateralen III werden von der Schweiz lediglich 95 von insgesamt 14.000 EU-Binnenmarktrechtsakten übernommen.

Der Mechanismus sieht vor, dass Weiterentwicklungen des Unionsrechts dynamisch in die Abkommen übernommen werden. Die eigentliche Übernahme findet gemäss den einschlägigen nationalen Regeln statt, inklusive vorgesehener direktdemokratischer Verfahren wie dem Referendum. Allerdings gilt: Sollte die Schweiz eine bestimmte Weiterentwicklung nicht übernehmen wollen, kann sie dies der Union mitteilen.

Die EU-Grenzgänger-Regelung fällt genau in diesen Bereich der Personenfreizügigkeit. Unter den Bedingungen der Bilateralen III müssten wir die Reform wohl übernehmen oder mit Konsequenzen rechnen.

Ablehnung könnte Druck in anderen Bereichen bedeuten

Lehnt die Schweiz eine Rechtsübernahme ab, kann die EU verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Solche Massnahmen sind nur innerhalb des betroffenen Abkommens oder eines anderen Binnenmarktabkommens zulässig. Die Beurteilung der Verhältnismässigkeit der Ausgleichsmassnahmen obliegt dem Schiedsgericht. Das Urteil des Schiedsgerichts wäre für die Parteien bindend.

Die EU könnte infolgedessen Druck in verschiedenen Bereichen ausüben. Das paritätische Schiedsgericht entscheidet künftig, welches Recht bei einem Streitfall zur Anwendung kommt. Mit dem vorgesehenen Streitschlichtungsmechanismus verbessert sich die Verhandlungsposition der Schweiz im Streitfall gegenüber dem aktuellen Stand.

Parlamentarische Behandlung und Volksentscheid erwartet

Das Parlament berät das Paket Schweiz-EU im ordentlichen Verfahren. Die Ratspräsidenten legten den Ständerat als Erstrat fest. Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zuhanden des Parlaments am 13. März 2026. Die Verhandlungen wurden Ende 2024 materiell und im Mai 2025 mit der Paraphierung formell abgeschlossen.

Der Bundesrat schnürt das Vertragspaket auf und unterbreitet dem Parlament vier Bundesbeschlüsse. Die Verträge unterliegen dem fakultativen Referendum. Das Schweizer Stimmvolk wird dereinst zu vier Vorlagen Stellung nehmen können.

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Schlussfolgerung

Die EU-Reform der Grenzgänger-Arbeitslosenversicherung stellt uns vor erhebliche finanzielle und politische Herausforderungen. Kurz gesagt, die geschätzten Mehrkosten von 600 bis 900 Millionen Franken jährlich belasten unsere Staatskasse erheblich. Dazu kommen administrative Hürden bei der Kontrolle ausländischer Arbeitsloser. Der angekündigte Widerstand der SVP und ein mögliches Referendum verschärfen die Situation zusätzlich. Gleichzeitig hängt die Entscheidung eng mit den Bilateralen III zusammen. Lehnen wir die Reform ab, drohen Sanktionen seitens der EU. Letztendlich steht unser Land vor einer Grundsatzentscheidung über das künftige Verhältnis zu Brüssel und die Ausgestaltung der Personenfreizügigkeit.

FAQs

Q1. Warum entstehen der Schweiz durch die neue EU-Grenzgänger-Regelung Mehrkosten? Bisher zahlte das Wohnland (z.B. Deutschland oder Frankreich) die Arbeitslosengelder für Grenzgänger, während die Schweiz nur für 3-5 Monate Rückerstattungen leistete. Mit der Reform wird die Schweiz als Beschäftigungsland vollständig zuständig und muss die Arbeitslosengelder nach Schweizer Recht auszahlen – mit längeren Bezugsdauern von bis zu zwei Jahren statt nur wenigen Monaten.

Q2. Wann tritt die neue EU-Regelung für Grenzgänger in Kraft? Die neuen Bestimmungen sollen voraussichtlich 2028 in Kraft treten. Nach der definitiven Verabschiedung durch das EU-Parlament ist eine Übergangsphase von fünf Jahren geplant, wobei die Schweiz zwei Jahre Zeit für die innerstaatliche Umsetzung erhält.

Q3. Wie viele Grenzgänger sind von der Regelung betroffen? Rund 410.000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger pendeln täglich in die Schweiz. Mehr als die Hälfte (57%) hat ihren Wohnsitz in Frankreich, 23% in Italien und etwa 16% in Deutschland. Die Zahl der Grenzgänger ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.

Q4. Welche administrativen Probleme entstehen durch die neue Regelung? Die Schweizer Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) müssten arbeitslose Grenzgänger betreuen, die im Ausland wohnen. Die Kontrolle von Bewerbungsaktivitäten und die Durchsetzung von Sanktionen bei Pflichtverletzungen gestalten sich äusserst schwierig, da die Schweiz keine Handhabe hat, Forderungen im Ausland durchzusetzen.

Q5. Muss die Schweiz die EU-Reform zwingend übernehmen? Nein, es gibt keine automatische Rechtsübernahme. Die Schweiz kann die Reform ablehnen, allerdings könnte die EU dann im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens politischen Druck ausüben oder Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Im Kontext der Bilateralen III würde eine Ablehnung möglicherweise zu Sanktionen in anderen Bereichen führen.